- Dunkelbrauner
Holsteiner
- geb. 1990
- 173 cm
Stckm.
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Capriol
- Dunkelbrauner
Holsteiner
- geb 1988
- 172 cm Stckm.
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Prinz
Oldenburg
- Oldenburger
Schimmel
- geb. 1985
- 172 cm Stckm.
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Cheval de blanc
- Holsteiner Schimmel
- geb. 2000
- 168 cm Stckm.
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Azarro
Unser Hengst Azarro ist im Mai 2006 verstorben.
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Allgemeine
Bedingungen
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der
Hengststation Passin für die Decksaison Dezember bis Juli
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Alle
Hngste decken im Natursprung
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Für
alle Stuten ist die Gesundheitsbescheinigung des Haustierarztes
mitzubringen.
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Tupferprobe
von günstigen Stuten in der Rosse entnommen und nicht älter
als eine Rosseperiode ist erforderlich, kann aber auch von unseren
Fachtierärzten durchgeführt werden.
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Für
Gaststuten stehen nach Anmeldung Boxen zur Verfügung. Ausreichende
Weidemöglichkeiten sind vorhanden.
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Tagessätze
für die Unterstellung: 9 EUR für Stute mit Fohlen: 11
EUR
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Die
Pension erfolgt auf eigene Gefahr des Eigentümers, jedoch haftet
die Hengststation Passin für Schäden, welche durch sie
vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht werden. Wenn
eine Stute erkrankt, hat die Hengststation das Recht einen Tierarzt
zu konsultieren, wenn nötig ohne Zustimmung des Besitzers (z.B.
Kolik)
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Die
Decksaison beschränkt sich auf den o.g. Zeitraum. Nach 4 erfolglosen
Rosseperioden (wenn diese in Anspruch genommen wurden) entfällt
der Anspruch auf weitere Besamungen durch den gleichen Hengst in
dieser Decksaison.
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Der
Hengst kann für 2 darauffolgende Rosseperioden gewechselt werden.
Dann
erfolgt eine Anrechnung von 50% der gezahlten Decktaxe bei Nichtträchtigkeit
in der darauffolgenden Saison.
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Ein
erfahrener Tierarzt steht jederzeit zur Verfügung. Die Kosten
für Pension, Tierarzt und Versand des Spermas trägt der
Stutenbesitzer.
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Die
Decktaxe verringert sich für die 2. Stute eines Besitzers um
50 EUR, für jede weiter Stute eines Besitzers um 75 EUR
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Einige
Nachkommen befinden sich auf dem Reiterhof. Interessierten Züchtern
werden die Hengste gern gezeigt.
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Um
telefonische Anmeldung wird gebeten.
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Die
Stallruhe von 12.00 - 14.00 Uhr bitten wir jedoch einzuhalten.
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Eine
Anerkennung der aufgeführten Bedingungen wird vorausgesetzt.
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